Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis sensibilisieren und deren Einhaltung sicherstellen
Was ist damit gemeint?
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis stellen universale Grundprinzipien zur Sicherstellung der Redlichkeit, Integrität und Professionalität des wissenschaftlichen Arbeitens dar.
Forschungsorganisationen sind dazu angehalten, durch das Schaffen einer Kultur der wissenschaftlichen Integrität die Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis unter den beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sicherzustellen und wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden. Denn Unredlichkeit in der Wissenschaft zerstört das Vertrauen der Gesellschaft und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander.
Den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ entsprechend, sollen Wissenschaftsorganisationen verbindliche Regeln für die eigenen Einrichtungen formulieren. Diese sollten universalen Prinzipien folgen, etwa
- lege artis zu arbeiten, nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft,
- Resultate zu dokumentieren,
- alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,
- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren,
- Primärdaten zehn Jahre lang aufzubewahren,
- bei Veröffentlichungen nur Co-Autorinnen und -Autoren zu nennen, die einen wesentlichen intellektuellen Beitrag geleistet haben und
- Leistungs- und Bewertungskriterien so festzulegen, dass Originalität und Qualität Vorrang vor Quantität haben.
Die Vorschläge der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis enthalten zudem auch Empfehlungen für die Einrichtung von Ombudssystemen, den Umgang mit Whistleblowern und standardisierte Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Wie kann eine Umsetzung in Forschungsorganisationen aussehen?
- Zielgruppenspezifische Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung, beispielsweise für neue Mitarbeitende, für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Führungskräfte und für Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten
- Angebote zur Durchführung von Plagiatschecks
- Professionalisierung und Ausbau des Ombudswesens, etwa durch Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote
- Etablierung organisations- und verfahrensrechtlicher Regelungen für Verdachts- und Konfliktfälle
- Bereitstellen von technischen Lösungen für die Dokumentation von Forschungsdaten, zum Beispiel über digitale Speicherlösungen und Repositorien
Praxisbeispiele
Wissenschaftliche Integrität bei Fraunhofer
Die Vernetzung zwischen den Ombudsleuten für gute wissenschaftliche Praxis an den Instituten wird in der Fraunhofer-Gesellschaft zentral gefördert, Standards für Fraunhofer zum Thema »Wissenschaftliche Integrität« und Best Practices bei Weiterbildungsangeboten oder Verfahren bei Fehlverhalten zu diskutieren sowie die Rolle der Ombudsperson zu erörtern, um die Vorgehensweise zu standardisieren.
Leitline zur guten wissenschaftlichen Praxis der Leibniz-Gemeinschaft
Leitlinie der Leibniz-Gemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Vernetzung, Beratung und Weiterbildung für die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis wird von der Geschäftsstelle gefördert. Die Mitgliederversammlung hat eine Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis beschlossen. In der für die Einrichtungen verbindlichen Leitlinie werden vor allem die Rolle und Befugnisse der zentralen Ombudsperson der Gemeinschaft sowie die Verfahrensregeln und Sanktionsmöglichkeiten für das zentrale Prüfverfahren festgelegt.
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten der Helmholtz-Gemeinschaft
Leitlinie der Helmholtz-Gemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Mitgliederversammlung der Helmholtz-Gemeinschaft hat am 9. September 1998 Empfehlungen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und das Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten beschlossen. Diese Empfehlungen orientieren sich an den von der DFG 1998 veröffentlichten "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" und nehmen auf diese Bezug. Die Grundsätze und Verfahrensregeln werden den rechtlich selbständigen Zentren der Gemeinschaft unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten zur Umsetzung empfohlen.
Weiterführende Informationen
European Code of Conduct for Research Integrity
Informationen anzeigen
Deutsche Forschungsgemeinschaft (2013): „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ Informationen anzeigen
Deutsche Forschungsgemeinschaft (2015): „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“
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Wissenschaftsrat (2015): „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität. Positionspapier“
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Nachhaltigkeits-
berichterstattung
DNK-Kriterium
- 20 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
GRI-Standardangaben
- G4-56–58
- G4-SO3–8