Organisationsführung

Compliance

Durch Förderung einer Compliance-Kultur die Einhaltung gesetzlicher ­Regelungen und organisationsspezifischer Verhaltensstandards sicherstellen

Was ist damit gemeint?

Compliance bedeutet zunächst regelkonformes Verhalten, umfasst allerdings nach einem breiten Verständnis nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Regularien, sondern auch die Einhaltung von Verhaltensstandards, zu denen sich die Organisation freiwillig verpflichtet hat, wie zum Beispiel „Ethische Leitlinien“ oder organisationsinterne Regelungen zum Datenschutz.

Das Compliance-Management soll einerseits die Organisation selbst vor Risiken, Haftungsschäden und Reputationsverlusten schützen, andererseits dazu beitragen, negative Auswirkungen der Organisation auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt vorausschauend zu verhindern. Im Rahmen eines systematischen Compliance-Managements werden die einzuhaltenden Regeln festgelegt, Risiken für Regelverstöße analysiert und bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Regelverstößen eingeführt. Gemäß ISO 19600 sollte ein Compliance-Management zudem die Grundsätze der Good Governance, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Flexibilität und Nachhaltigkeit (im Sinne einer langfristigen Verankerung einer Compliance-Kultur) beachten. Zielsetzung ist dabei die breite Verankerung einer Compliance-Kultur im Bewusstsein aller Beschäftigten.

Compliance in Wissenschaftsorganisationen betrifft sowohl die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch Beschäftigte im nichtwissenschaftlichen Dienst. Mögliches Fehlverhalten kann sich  auf das Verschaffen eines persönlichen Vorteils durch Annehmen oder Anbieten von Geldzuwendungen, den Missbrauch von öffentlichen Geldern, die Verletzung des Datenschutzes, des Patentrechts, zollrechtlicher oder Exportkontrollvorschriften beziehen – um nur einige Beispiele zu nennen.

In einigen Forschungseinrichtungen gibt es statt eines umfassenden Compliance-Management-Systems wesentliche Compliance-Elemente, wie beispielsweise die interne Revision, das Haushaltscontrolling oder Datenschutzbeauftragte.

Wie kann eine Umsetzung in Forschungsorganisationen aussehen?

  • Entwicklung von internen Regelwerken wie Verhaltenskodizes, Prozessbeschreibungen und Handlungsanweisungen (z.B. IT-Policy, Vergabegrundsätze, Richtlinie zur Korruptionsprävention)
  • Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen, die Mitarbeitende in die Lage versetzen, Compliance-Anforderungen zu kennen und ihr Handeln im Arbeitsalltag danach auszurichten
  • Konsultationsmöglichkeiten sowie interne und externe Beschwerdemechanismen (Krisen- oder Beratungsdienste, Telefonhotlines, Ombudsperson)
  • Monitoring des laufenden Betriebs des Compliance-Systems und interne Audits

Praxisbeispiele

Verhaltenskodex der Fraunhofer-Gesellschaft


Um eine grundlegende Handlungsorientierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben, hat Fraunhofer einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) veröffentlicht, der das wünschenswerte Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Situationen und Kontexten beschreibt.

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Tierschutz in der Leibniz-Gemeinschaft


Quelle: www.tierversuche-verstehen.de
Die Förderung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen und Selbstverpflichtungen (z.B. Dual Use, Tierschutz, Forschungsethik etc.) werden in temporären Arbeitsgruppen unter Beteiligung von entsprechenden Experten aus den Instituten erarbeitet und auf der Mitgliederversammlung verabschiedet. Zum Thema Tierversuche hat das Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft  einen Präsidiumsbeauftragten für Tierschutz ernannt.

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Weiterführende Informationen

ISO 19600 Compliance Management Systeme

Nachhaltigkeits-
berichterstattung

DNK-Kriterien

  • 20 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

GRI-Standardangaben

  • G4-56–58
  • G4-SO3–8