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Die Handreichung „Nachhaltigkeitsmanagement in außeruniversitären Forschungsorganisationen“ ist das Ergebnis eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekts der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft und der Leibniz-Gemeinschaft. Ziel des Forschungsvorhabens war die Entwicklung eines einheitlichen Verständnisses davon, in welchen Handlungsfeldern außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Organisation und Arbeitgeber einen Beitrag zu einer Nachhaltigen Entwicklung leisten können.

Projektstruktur

In drei Teilprojekten, die sich inhaltlich mit den Themenbereichen „Forschen in gesellschaftlicher Verantwortung“, „Personal“ sowie „Bau und Betrieb“ befassten, wurden forschungsspezifische Anforderungen und Inhalte erarbeitet, die die Basis für die Handlungsfelder bilden. Des Weiteren sind aktuelle Informationen zum Nachhaltigkeitsmanagement und der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeflossen, die sich auf den Wissensstand aus einschlägiger Literatur, Standards und Leitfäden stützen.

Laufzeit des Projekts war von Dezember 2013 bis November 2016.

Beteiligte

Als organisationsübergreifend angelegtes Projekt war das Vorhaben durch eine große Anzahl von Projektbeteiligten, Netzwerken und Arbeitsgruppen gekennzeichnet: rund 25 Einrichtungen und 90 Projektbeteiligte aus Wissenschaft, Verwaltung und Management. Besonderer Dank gebührt dem Steuerungsboard des Projekts sowie dem externen Fachbeirat, der dem Projektteam durch seine Expertise beratend zur Seite stand, ebenso dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die Förderung des Projekts.

Ein partizipatives Vorgehen im Projekt hat es ermöglicht, das Know-how bestehender Netzwerke und Arbeitsgruppen in den drei Forschungsorganisationen zu integrieren und gleichzeitig schon während der Projektlaufzeit eine breite Sensibilisierung für das Thema Nachhaltige Entwicklung zu erzielen.

Ziele des Projekts

Das Gesamtziel des Verbundprojektes war es, zu einem allgemein akzeptierten Verständnis zu kommen, wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Wissenschaftsorganisation und Arbeitgeber das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung integrieren können.

Folgende Teilziele leiteten sich daraus ab:

  • Identifikation relevanter Handlungsfelder eines forschungsspezifischen Nachhaltigkeitsmanagements für außeruniversitäre Forschungsorganisationen – insbesondere in den drei Bereichen Forschung, Personal sowie Bau und Betrieb.
  • Erarbeitung von Handlungsoptionen (Managementansätzen) in den entsprechenden Handlungsfeldern: hierbei liegt der Fokus auf Prozessen und organisatorische Maßnahmen zur Integration von Nachhaltigkeit in außeruniversitären Forschungsorganisationen.
  • Sammlung von Best Practices: entsprechende Praxisbeispiele aus den teilnehmenden Forschungsorganisationen sollen allen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Adressatengerechte Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse

Das Teilprojekt „Forschung” hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, „Forschen in gesellschaftlicher Verantwortung” zu definieren und ein Kriterienset für Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung entwickeln, das die Wissenschaftler/innen bei der eigenen Reflexion zur gesellschaftlichen Verantwortung der Forschung unterstützt (Reflexionsrahmen ).

Das Teilprojekt „Personal” verfolgte das Ziel, das Themenfeld des „nachhaltigen Personalmanagements“ fundiert aufzubereiten und den strukturellen Rahmen sowie Einschätzungen, Strategien und Konzepte der außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzgl. eines nachhaltigen Personalmanagements zu analysieren.

Das Teilprojekt „Bau und Betrieb” wollte ein gemeinsames Verständnis zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Liegenschaftsmanagement erarbeiten und Grundlagen und Hilfsmittel für ein an den Prinzipien einer Nachhaltigen Entwicklung orientiertes Planen, Bauen, Betreiben und Nutzen entwickeln.

Nachhaltigkeitsverständnis

Das der Handreichung zugrunde liegende Verständnis einer Nachhaltigen Entwicklung bezieht sich im Wesentlichen auf die Definition des Leitbilds durch die Brundtland-Kommission als

»[…] eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.« (1987)

Dieses normative Verständnis zielt vor allem auf den langfristigen Erhalt der natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen im Interesse heutiger und zukünftiger Generationen und schließt damit die Forderung nach inter- und intragenerationeller Gerechtigkeit im globalen Kontext ein. Eine zentrale Bedeutung kommt der gleichrangigen Berücksichtigung der drei Dimensionen Umwelt, Ökonomie und Soziales zu: Umweltschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung sind so zusammenzuführen, dass Entscheidungen unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft tragfähig sind. Die Erhaltung der Tragfähigkeit des Ökosystems Erde bildet die absolute Grenze. Dabei ist Nachhaltige Entwicklung kontextabhängig und erfordert aufgrund potenzieller Zielkonflikte kontinuierliche Aushandlungsprozesse zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen.

LeNa Handreichung

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