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Nachhaltigkeitsverständnis

Das der Handreichung zugrunde liegende Verständnis einer Nachhaltigen Entwicklung bezieht sich im Wesentlichen auf die Definition des Leitbilds durch die Brundtland-Kommission als

»[…] eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.« (1987)

Dieses normative Verständnis zielt vor allem auf den langfristigen Erhalt der natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen im Interesse heutiger und zukünftiger Generationen und schließt damit die Forderung nach inter- und intragenerationeller Gerechtigkeit im globalen Kontext ein. Eine zentrale Bedeutung kommt der gleichrangigen Berücksichtigung der drei Dimensionen Umwelt, Ökonomie und Soziales zu: Umweltschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung sind so zusammenzuführen, dass Entscheidungen unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft tragfähig sind. Die Erhaltung der Tragfähigkeit des Ökosystems Erde bildet die absolute Grenze1. Dabei ist Nachhaltige Entwicklung kontextabhängig und erfordert aufgrund potenzieller Zielkonflikte kontinuierliche Aushandlungsprozesse zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen.

Weiterführende Informationen

1 Hauff, V. (Hrsg.): Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, Greven, 1987
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